Teilnahmebedingungen
§1 Name und Sitz
1.1 Die Interessengemeinschaft, im Folgenden „IGDS“ genannt, führt den Namen „Interessengemeinschaft Deutscher Schlangenzüchter“. Die IGDS ist kein eingetragener Verein, strebt diesen Status jedoch in absehbarer Zeit an.
1.2 Sitz der IGDS ist bis auf weiteres Viernheim
§2 Zweck und Ziele
2.1 Zweck der Interessengemeinschaft ist das Erreichen eines qualitativen Standards im Bereich der Schlangenzucht. Hierzu erklären sich alle Mitglieder zur Einhaltung folgender Maßnahmen bereit:
- Wertlegung auf reinrassige Zucht
- Bei Bastadisierung, deutliche Kennzeichnung der Tiere als Hybriden
- Einhaltung hygienischer Grundregeln
- Verkauf von Tieren nur zu angemessenen Preisen und an Personen über 18 Jahren
- Verkauf von Gifttieren nur an Käufer, die augenscheinlich die nötige Sachkenntnis aufweisen
- Kein Handel mit Wildfängen/Farmzuchten
- keine Rackhaltung (Ausnahme Python regius, Pytron crutus)
2.2 Des weiteren soll der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern gefördert werden, u.a durch interne Kommunikation, Information, ggf. auch durch Versammlungen und Fachtagungen.
2.3 In absehbarer Zeit soll das IGDS Logo als Zeichen für qualitativ hochwertige Zuchtpraktiken stehen und den Stellenwert eines Qualitätssiegels aufweisen.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
3.1 Jede natürliche und juristische Person, welche Schlangen züchtet, kann die Mitgliedschaft mittels Bewerbung beantragen.
3.2 Wird dem Antragsteller die Mitgliedschaft verwehrt, ist ihm dies begründet mitzuteilen und die Möglichkeit zur Beschwerde hiergegen einzuräumen.
3.3 Die Teilnahme ist kostenlos
3.4 Der Bewerber erklärt sich mit folgender Datenschutzerklärung einverstanden:
Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen über Sie, um Sie in der Mitgliederliste zu führen (digitale Speicherung). Diese Liste ist im Internet präsent, kann von jedem eingesehen werden und enthält folgende Daten: Namen, PLZ, Wohnort, Emailadresse und ggf. Domainname. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie von uns freigeschaltet, so dass Sie Ihre Stammdaten selber verwalten können. Ab diesem Moment sind alleine Sie für die Daten, welche Sie veröffentlichen, verantwortlich. Ihre Daten werden von uns in keiner anderen Form an Dritte weitergegeben. Mit einer Bewerbung bei der IGDS erkennen Sie diese Datenschutzerklärung an.
§4 Verlust der Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch schriftliche Austrittserklärung
b) durch Ausschluss
c) durch Tod des Mitgliedes
4.2 Der Austritt ist schriftlich zu erklären und kann per Email oder auf dem Postweg erfolgen.
4.3 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn er nachweislich Zweck und Zielen der IGDS zuwider handelt, eine ehrenrührige Handlung begeht oder durch grob fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten das Ansehen der IGDS in der Öffentlichkeit gefährdet oder schädigt.
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1 Mitglieder haben das Recht an allen öffentlichen Veranstaltungen der IGDS teil zu nehmen, ggf. nach Entrichtung der hiermit verbundenen Beiträge
5.2 Der Teilnehmer kann seine Homepage, sofern vorhanden, auf der Seite www.igds-online.de kostenlos bewerben. Außerdem kann er das Mitgliederlogo der IGDS zu Werbezwecken in ursprünglicher Form frei verwenden.
5.3 Das Mitglied hat die Pflicht, die IGDS und Ihre Ziele zu fördern und die Regeln einzuhalten.
§6 Beiträge
6.1 Die Mitgliedschaft ist kostenlos
6.2 Für den Fall das die IGDS ein eingetragener Verein wird, wird das Recht vorbehalten, einen Jahresbeitrag von den Mitgliedern zu fordern.
§7 Gliederung der IGDS
7.1 Die IGDS bietet Ihren Mitgliedern folgende Möglichkeit der Untergliederung:
a) Regionalgruppen
7.2 Mitglieder, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, können sich auf Staats-, Landes-, Stadt-, oder sonstiger regionaler Ebene zu einer Regionalgruppe zusammenschließen.
7.3 Die Untergliederung führt den vollen Namen der IGDS mit dem deutlichen Zusatz der Untergliederung und der Ortsbezeichnung.
7.4 Die Mitglieder einer Untergliederung wählen eine Leitung, die ausschließlich diese nach innen und außen vertritt und gegenüber der IGDS für die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen – insbesondere von Zweck und Zielen der IGDS- verantwortlich ist.
7.5 Die zusätzliche Teilnahme an einer Untergliederung ist freiwillig, die ausschließliche Teilnahme in einer Untergliederung unzulässig.
7.6 Die IGDS ist berechtigt, bei vorliegenden gravierenden Regelverstößen oder wiederholten Pflichtverletzungen durch eine Untergliederung, die Untergliederung aufzulösen.
§8 Schlussbestimmungen
8.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten bis zum Erscheinen einer neuen Teilnahmebedingung.
Viernheim 20.09.2009






